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Details zur Anlaufstelle

Landratsamt Bamberg - Betreuungsstelle

Anschrift

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

Kontakt

095185231
0951858231
betreuung@lra-ba.bayern.de

Webseite

https://www.landkreis-bamberg.de/Betreuungsstelle

Team

Fachbereich 21 - Betreuungsstelle - Sebastian Kleinhenz - Lisa Stretz-Sponsel - Roland Popp - Barbara Gleich Bild: Logo

Betreuungsstelle des Landkreises Bamberg


Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigte Personen, unterstützt das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung, der Betreuersuche, der Unterbringung von Personen in eine psychiatrische Einrichtung und informiert sowie unterstützt betroffene Personen bei Fragen innerhalb des Betreuungsverfahrens. Situationen, in denen Menschen eine rechtliche Betreuung benötigen sind z.B.: bei einer Erkrankung oder Behinderung können die Angelegenheiten nicht mehr eigenständig erledigt werden, durch einen Unfall können Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigt werden, bei einer Demenz- oder Alzheimererkrankung wird Unterstützung benötigt, ein Kind leidet an einer geistigen Behinderung und erreicht die Volljährigkeit und benötigt Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben. Eine rechtliche Betreuung wird oftmals dann benötigt, wenn die betreffende Person keine Vorsorgevollmacht erteilt hat und Unterstützungsbedarf erforderlich ist. Wir beraten und informieren Sie gerne zu folgenden Themen: Beglaubigung von Vorsorgevollmachten: Wir beglaubigen Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 €. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Eine öffentliche Beglaubigung ist z.B. für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder bei An- bzw. Abmeldung bei der Meldebehörde notwendig. Das Existieren einer Vorsorgevollmacht verhindert in den meisten Fällen die Errichtung einer Betreuung! Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person oder mehrere Personen bevollmächtigen, denen Sie vollständig vertrauen. Diese Person kann sodann für Sie handeln, wenn Sie Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr eigenständig erledigen können. Betreuungsverfügung: In der Betreuungsverfügung können Sie eine Person eintragen, die im Falle einer Betreuung von dem Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern: Wer seinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Landkreis Bamberg hat und Berufsbetreuungen führen möchte, muss bei dem Landratsamt Bamberg die Registrierung beantragen. Bei Interesse beraten wir Sie gerne zum Verfahrensablauf und über die Tätigkeit. Was bedeutet Betreuung? Den Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig erledigen können, soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Der Wunsch und der Wille der betroffenen Person ist hierbei das Wichtigste! Die betreuende Person kümmert sich um die Organisation der rechtlichen Angelegenheiten der betroffenen Person und übernimmt keine Haushaltsführung, Pflege etc. Aufgabenbereiche, die eine ehrenamtliche Betreuerin bzw. ein ehrenamtlicher Betreuer oder eine Berufsbetreuerin bzw. ein Berufsbetreuer übernehmen könnte sind z.B.: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Organisation der ambulanten Versorgung, Angelegenheiten bezüglich stationärer Wohneinrichtungen, Behörden-, Renten-, Versicherungs- und andere Sozialleistungsangelegenheiten, Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post, etc. Ehrenamtliche Betreuung: der ehrenamtliche Betreuer bzw. die ehrenamtliche Betreuerin hält persönlichen Kontakt zur betroffenen Person; ehrenamtliche Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt, jedoch kann bei dem AG Bamberg eine Aufwandentschädigung in Höhe von 425,00 Euro jährlich beantragt werden; die Tätigkeit der ehrenamtlichen Betreuung genießt automatisch den Schutz einer Haftpflichtversicherung.
Montag und Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 7:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 7: 30 - 17:30 Uhr Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg
Behinderung Betreuung Betreuungsgesetz Vorsorgevollmacht betreut Vorsorge Krankheit