Vermittlungsstelle für gerichtlich auferlegte gemeinützige Arbeit
Seit 2002 hat es sich Lifeline im Landgerichtsbezirk Bamberg zur Aufgabe gemacht, als Vermittlungsstelle für straffällig gewordene Menschen und gemeinnützige Institutionen aufzutreten.. Ein wichtiger Baustein des Projekts ist unsere enge Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Richtern, Staatsanwälten und den Arbeitgebern. „Straffälligkeit“ bedeutet übrigens schlicht, etwas getan zu haben, was unter Strafe fällt, von Schule „schwänzen“ über Diebstahl, Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt, Betrug usw..
- Sprechstunde immer Mittwoch von 11 bis 16 Uhr und täglich nach telefonischer Vereinbarung
- Jugendliche und Erwachsene die vom Amts- oder Landgericht zu Sozialstunden verurteilt wurden. Oder zur Vermeidung von Haft oder als Tilgungsmöglichkeit einer Strafe, dies sind ausstehende Zahlungen als Sozialstunden ableisten werden zur Vermeidung von H
Arbeit
Zielgruppen
Jugendliche
Bewährung
Haft
Straffällig