SkF Bamberge.V. Betreuungsverein
Betreuungsvereine bzw. deren MitarbeiterInnen führen selbst berufsmäßig Betreuungen, meist schwierige Fälle, für die ehrenamtliche BetreuerInnen nicht zur Verfügung stehen oder die ihnen nicht zugemutet werden können. Jedoch sind Betreuungsvereine auch gesetzlich verpflichtet, ehrenamtliche BetreuerInnen zu beraten. Hier können Einzelfallberatungen erfolgen (z.B. konkrete Hilfe bei Stellung eines bestimmten Antrags, bei Findung eines Heimplatzes, etc.). Auch sollen Betreuungsvereine neue ehrenamtliche BetreuerInnen gewinnen, diese in ihre Aufgabenbereiche einführen und über Rechte und Pflichten aufklären. Wir bieten neben telefonischer und persönlicher Einzelfallberatung vierteljährlich Einführungsabende für neu bestellte Betreuer bzw Bevollmächtigte an. Weiterhin bieten wir auch individuelle Einzelfallberatung und Vorträge bzgl. Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie Informationen über sonstige vorsorgliche Verfügungen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) an.
- werktags von 8.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
- Ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte, Verbände und Instiutionen, die sich rund über das Thema "Vorsorge bei Unfall. Krankheit und Alter" informieren möchten.
Betreuung
Betreuungsgesetz
Vorsorgevollmacht
betreut
Patientenverfügung