Unter den Begriff Obdachlose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Menschen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer kommunalen Unterkunft aufgenommen werden müssen.
Für Menschen, die in Bamberg (Stadt oder Landkreis) obdachlos werden, gibt es Obdachlosenunterkünfte. Diese können jedoch nur mit einer entsprechenden Einweisungsverfügung durch die jeweils zuständige Behörde bezogen werden. Wichtig für die jeweilige Gemeinde ist ihr meldebehördlicher Wohnort.
Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage, und Sie haben - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht, dann empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig an die Präventionsstelle der Stadt Bamberg oder an Ihre Gemeinde zu wenden.
Angebot | Zielgruppe | Kontakt | Treffer |
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RIPOSO zur Detailansicht |
von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene Männer und deren Kinder |
Männerschutzwohnung Riposo Obstmarkt 28 90403 Nürnberg 09112354137 |
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Kinder- und Jugendhospizdienst zur Detailansicht |
Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien |
Hospizverein Bamberg e.V. Lobenhofferstraße 10a 96049 Bamberg 0951955070 |
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